AGB
Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Medienunternehmens Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG
(Stand: Januar 2024)
1. Bezugsbedingungen für Abonnements des Medienunternehmens Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. Bezugsbedingungen für Abonnements des Medienunternehmens Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG
I. Vertragspartner, Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bezugsbedingungen gelten für alle Abonnements von Print- und Digitalangeboten, die über den Aboshop und diverse Werbemittel (wie Coupons, Anzeigen, Flyers etc.) angeboten werden.
2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
3. Vertragspartner und Verlag ist die
HEILBRONNER STIMME GmbH & Co. KG
Allee 2
74072 Heilbronn
Amtsgericht Stuttgart HRA 103208
Geschäftsführung: HEILBRONNER STIMME Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Marc Becker und Herrn Tilmann Distelbarth
Telefon: 07131/615 – 615
E-Mail: zeitung@stimme.de
4. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5. Sämtliche Angebote des Medienunternehmens können natürliche Personen nur dann nutzen, wenn sie volljährig sind, also ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Haben natürliche Personen ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Nutzung der Angebote des Medienunternehmens nur unter Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten möglich.
ll. Bestellung und Vertragsabschluss, Prämien
1. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements mit seiner Bestellung ab. Die so dann versandte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die rechtsverbindliche Annahmeerklärung erfolgt gesondert mit einem Vertragsbestätigungsschreiben, welches auch über die Lieferungs- und Zahlungsmodalitäten informiert. Erst mit dieser Annahmeerklärung ist der Abonnementvertrag zustande gekommen. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
2. Erfolgt die Bestellung über den Aboshop, ist eine Registrierung des Kunden auf der Website www.stimme.de mittels Zugangsdaten (E-Mailadresse und Passwort) erforderlich. Für die Registrierung und die Einrichtung und Nutzung eines Kundenkontos ist die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die jeweils gültigen AGB erforderlich.
3. Informationen zur Verarbeitung der bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten ist der Datenschutzerklärung des Medienunternehmens unter https://www.stimme.de/service/ueberuns/datenschutz/datenschutzerklaerung-art-2188299 zu entnehmen. Die Langversion der Informationspflichten finden Sie unter: stimme.de/datenschutz.
4. Weitere Einzelheiten zum Widerrufsrecht für Verbraucher können unter stimme.de/widerruf entnommen werden.
5. Nach der Registrierung kann sich der Kunde mittels seiner Zugangsdaten in seinem Kundenkonto anmelden.
6. Die Zugangsdaten sind durch die Kunden sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Das Medienunternehmen ist berechtigt, Bestellungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesen Fällen entfällt auch der Anspruch auf die Prämie.
8. Die Übertragung von Abonnements (Druckausgabe und/ oder Digitale Abonnements) durch Kunden an Dritte bedarf während der Vertragslaufzeit der ausdrücklichen Zustimmung des Medienunternehmens. Eine Vertragsübernahme mit allen Rechten und Pflichten ist grundsätzlich schriftlich an das Medienunternehmen zu senden und bedarf sowohl der Unterschrift des Vertragsübergebenden als auch des Vertragsübernehmenden. Die Zustimmung des Medienunternehmens gilt erst durch die schriftliche Bestätigung der Vertragsänderung als erteilt.
9. Prämienangebote gelten nur solange der Vorrat reicht und grundsätzlich auch nur für eine Prämienlieferung. Das Medienunternehmen behält sich vor, angemessene Ersatzlieferungen zu liefern.
10. Das Medienunternehmen nutzt die E-Mailadresse, soweit angegeben und nach ausdrücklicher Zustimmung, für die Zusendung von interessanten vertragsähnlichen Angeboten aus dem Print- und Onlinebereich. Hiergegen kann der Kunde jederzeit unter zeitung@stimme.de oder telefonisch unter 07131/615-615 zu Basistarifen widersprechen (§ 7 Abs. 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO)
11. Bei Leser-werben-Leser-Angeboten entsteht der Anspruch auf den Prämienversand erst mit Zahlung der Bezugsgebühren für den Zeitraum des Mindestbezugs durch den neuen Kunden. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie Zahlungsverweigerung und Zahlungsverzug des neuen Kunden ist die nicht benutzte Prämie oder der Prämienwert vom Werber zurückzugewähren.
12. Reklamierte Prämien sind dem Medienunternehmen auf Kosten des Kunden bzw. des Werbers zurückzugewähren, es sei denn, das Medienunternehmen verzichtet aus Kulanz auf die Kosten der Rücksendung.
III. Laufzeit, Unterbrechung und Kündigung
1. Ist eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit des Abonnementvertrages vereinbart, ist eine Kündigung für einen Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen.
2. Das Abonnement läuft nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit unbefristet weiter, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Ausgenommen hiervon sind Angebote, bei denen das Enddatum der Belieferung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird.
3. Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat möglich. Jede Kündigung kann telefonisch unter der Rufnummer
07131 / 615 – 611 erfolgen oder in Textform an das Medienunternehmen gerichtet werden.
4. Mit Ablauf des Abonnements endet die Lieferung der Printausgabe und/oder die Zugangsberechtigung zu den digitalen Produkten. Werden bei einem Kombinations-Angebot nur einzelne Produkte gekündigt, gelten ab der Einstellung nicht mehr die Preise des Kombinations-Angebotes, sondern die jeweils aktuell gültigen Einzelpreise.
5. Die termingerechte Bearbeitung von Bezugsänderungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Mitteilung mindestens fünf Arbeitstage vorher im Medienunternehmen eingegangen ist. Bezugsunterbrechungen bei den digitalen Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Bezugsänderungen des Printabos sind im Online Abo Service durch die Kunden selbst unter Online-Abo-Service (stimme.de) möglich.
IV. Preise, Inkasso und Zahlungsmodalitäten
1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum jeweiligen Abonnement ausgewiesene Preisliste. Die Abonnementpreise enthalten die jeweiligen Zustell- oder Versandgebühren und die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Änderungen der Lieferbedingungen werden in der Zeitung und unter www.stimme.de an gut lesbarer Stelle als redaktionelle Mitteilung veröffentlicht.
2. Falls eine Lieferung der Printausgabe per Zusteller nicht möglich ist oder der Kunde in ein Gebiet ohne Botenzustellung umzieht, ist das Medienunternehmen berechtigt, die Belieferung per Post durchzuführen.
3. Die Bezugsgebühren für den gewählten Zahlungszeitraum sind generell im Voraus fällig. Sie ist bei monatlicher und dreimonatlicher Zahlweise im Voraus, bei halbjährlicher Zahlweise im Januar und Juli und bei jährlicher Zahlweise im Januar zu entrichten. Die Zahlung kann grundsätzlich per Rechnung und per Bankeinzug (SEPA) erfolgen. Bei Zahlung nach Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Der erste laufende Bezugsmonat wird ggf. anteilig verrechnet. Für einzelne Abonnementvarianten können in den besonderen Bedingungen abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
4. Der Erhalt eines Studenten-Abonnements setzt die regelmäßige Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung voraus. Diese ist mindestens einmal jährlich unaufgefordert zu übersenden. Liegt keine gültige Immatrikulationsbescheinigung vor, so ist das Medienunternehmen berechtigt, dem Kunden den vollen Bezugspreis zu berechnen.
5. Sobald und solange sich der Bezieher in Zahlungsverzug befindet, ist das Medienunternehmen berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen bzw. den Zugang zu den digitalen Produkten zu sperren. Ebenso ist das Medienunternehmen berechtigt, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Abonnementvertrag zurückzutreten.
6. Das Medienunternehmen arbeitet im Bereich Forderungsmanagement mit der Creditreform Heilbronn Zimmermann KG zusammen. Zu diesem Zweck übermitteln wir die zur Durchführung von Inkassodienstleistungen erforderlichen Daten (z.B. Gläubigername, Schuldnername, Forderungsdaten) an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter https://www.creditreform.de/heilbronn/datenschutz.
7. Zur Ausführung der Zahlarten PayPal und Kreditkarte hat das Medienunternehmen die Dienstleistungen der Unzer E-Com GmbH in die Zahlungsprozesse eingebunden. Je nach ausgewähltem Abonnementmodell und Zahlungsrhythmus werden wiederkehrende Zahlungen ohne erneute Verifizierung über Ihren PayPal-Account oder über Ihre Kreditkarte ausgeführt. Wenn sich die Konditionen Ihres Abonnements ändern, erhalten Sie spätestens sieben Tage vor Ausführung der nächsten wiederkehrenden Zahlung mit den neuen Konditionen eine Erinnerungsbenachrichtigung per E-Mail. Sie können die Zahlart jederzeit in unserem Online-Selfservice oder über unser Kundencenter ändern. Eine Rechnung wird nur erstellt, wenn Sie dies ausdrücklich anfordern. Für den Fall, dass eine wiederkehrende Zahlung zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt nicht ausgeführt werden kann, werden wir Ihr Abonnement auf Rechnung umstellen, sofern uns Ihre Adresse vorliegt. Ist keine Adresse in unserem System gespeichert, werden wir Ihr Abonnement einstellen.
8. Das Medienunternehmen ist berechtigt, den gültigen Abonnementpreis an geänderte Marktbedingungen sowie bei erheblichen Änderungen der Beschaffungskosten in einem angemessenen Umfang anzupassen. Die Anpassung umfasst dabei sowohl die Preiserhöhungen bei insgesamt gestiegenen Kosten als auch Preissenkungen bei insgesamt gesunkenen Kosten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und dem Medienunternehmen spätestens 14 Tage nach redaktioneller Mitteilung der Preiserhöhung zugegangen sein. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden.
V. Besondere Bedingungen für Print-Abonnenten
1. Die Lieferung der Printausgabe erfolgt zum vereinbarten Starttermin, frühestens jedoch drei Arbeitstage nach Eingang der Bestellung im Medienunternehmen.
2. Die ordnungsgemäße Zustellung der Printausgabe erfordert einen ausreichend großen Briefkasten oder eine Zeitungsrolle. Auf beidem muss der Name deutlich erkennbar angebracht sein. Der Weg zu den Behältnissen muss frei zugänglich, beleuchtet und zu jeder Jahreszeit sicher begehbar sein.
VI. Besondere Bedingungen für digitale Angebote
1. Der Kunde kann bei der Bestellung im Aboshop zwischen den dort angebotenen digitalen Produkten in den dort beschriebenen Ausführungen (z.B. mit oder ohne Gerät) sowie in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten wählen. Bei Bestellungen eines digitalen Produktes sind der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten nicht Vertragsgegenstand.
Aus den folgenden digitalen Produkten kann der Kunde auswählen und entweder Abonnements separat (z.B. als Stimme+ oder E-Paper-Abonnement) oder in Kombination aus verschiedenen digitalen Produkten wählen (z.B. Digital Paket). Stimme+: Vertragsgegenstand von Stimme+ ist der Zugang zu allen Inhalten auf Stimme.de inkl. Stimme+ Artikeln.
E-Paper: Vertragsgegenstand ist die Lieferung der digitalen Lokalausgabe der Tageszeitung als E-Paper. Der Kunde erhält sechs Zugänge. Digital Paket: Vertragsgegenstand ist die Kombination aus Stimme+ und E-Paper.
2. Der Zugang zu den digitalen Produkten ist nach einer vollständigen Registrierung auf unserer Internetseite www.stimme.de sofort möglich. Für die Bestellung und Nutzung von digitalen Produkten benötigt der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse und eine Internetverbindung.
3. Der vom Nutzer gewählte Nutzername und das vom Nutzer gewählte Passwort dienen zur Legitimation beim Onlinezugriff. Die Zugangsdaten für die digitalen Produkte sind sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Anmeldung auf mehreren Geräten variiert je nach Produkt. Gleichzeitiges Lesen auf dem PC, Tablet und Smartphone: Das gleichzeitige Lesen auf unterschiedlichen Endgeräten ist problemlos möglich.
4. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist mit dem Medienunternehmen zu vereinbaren und aufschlagpflichtig. Sind unter der Anschrift des Kunden und/oder in der Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält im Regelfall jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten. Der Kunde hat hierbei sicherzustellen, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und Verhinderung von deren unberechtigter Nutzung nachkommen.
5. Das Medienunternehmen kann einen Zugang löschen oder sperren, wenn dieser missbräuchlich genutzt oder über den Zugang rechtswidrige, wettbewerbswidrige, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Handlungen begangen werden. Sobald der Kunde Kenntnis davon hat, dass Dritte Zugriff auf Zugangsdaten hatten oder haben, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Medienunternehmen anzuzeigen.
6. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail- Adresse und seiner Anschrift unverzüglich dem Medienunternehmen mitzuteilen.
7. Der Zugang zu den APPs des Medienunternehmens erfordert eine Anmeldung durch den Kunden im Apple iTunes- Store beziehungsweise in der Android Version im Google Playstore. Apple Inc. und Google Inc. sind weder für die bereitgestellte Software noch für die Inhalte der APPs verantwortlich. Die Bestellung und Nutzung der digitalen Produkte des Medienunternehmens erfordert außerdem eine Registrierung des Kunden mit seinen vollständigen Daten auf unserer Internetseite www.stimme.de.
8. Das Medienunternehmen ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistung, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Das Medienunternehmen ist berechtigt, die technischen Mittel sowie die Ausführenden zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden dem entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind. Um das Angebot vollständig nutzen, insbesondere die entsprechend angebotene APP lesen und als PDF-Dokumente heruntergeladene Ausgaben speichern zu können, müssen beim Kunden bestimmte technische Mindestvoraussetzungen gegeben sein, Die aktuellen Voraussetzungen sind unter https://appinfo.stimme.de/hilfe-app (E-Paper App) und
https://appinfo.stimme.de/hilfe-online (E-Paper Desktop) abrufbar:
» eine funktionierende, marktübliche Internetverbindung.
» das Programm Adobe Reader der Adobe Systems Inc. in
der jeweils aktuellen Version oder ein vergleichbares Programm, das das Betrachten und Speichern von PDF-Dokumenten ermöglicht.
» so weit nicht bereits vorinstalliert vorhanden ist es notwendig, eine Reader APP zur APP/PDF im Apple App Store (iOS) oder im Google Playstore (Android) herunterzuladen und zu installieren. Zum Laden der einzelnen Ausgaben ist eine WLAN-Anbindung ratsam.
9. Die digitalen Produkte sind grundsätzlich immer verfügbar. Neue PDF-Ausgaben, die ggf. Teil der APP sind, werden montags bis samstags, außer an gesetzlichen Feiertagen, bereitgestellt. Der Anbieter gibt jedoch keine Garantie für seine Erreichbarkeit, da es aufgrund von Servicearbeiten am Informationssystem zu kurzen Abschaltungen kommen kann.
10. Das Medienunternehmen kann den Zugang zu den digitalen Produkten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten oder der Datenschutz dies erfordern.
11. Bei Nutzung der digitalen Produkte kann der Kunde von Zeit zu Zeit aufgefordert werden, die vom Medien-unternehmen zur Verfügung gestellte Software zu aktual-isieren bzw. aktualisierte Versionen neu zu installieren, damit Inhalte vollständig angezeigt werden können. Ferner besteht die Möglichkeit, dass der Kunde bestimmte Software Dritter installieren muss, damit gewisse Inhalte korrekt angezeigt werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen Dritter für die entsprechende Software einzuhalten.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen der Printausgabe bzw. für Nichtbereitstellung der digitalen Produkte in Folge höherer Gewalt, Betriebsstörung, Diebstahl, Streik oder sonstigen Störungen, auch im Zustellbereich, in denen kein Verschulden des Medienunternehmens vorliegt, wird nicht gehaftet. Ein Anspruch auf Lieferung, Schadensersatz oder Rückerstattung des Bezugspreises ist ausgeschlossen. Zustellmängel bei der Printausgabe bzw. technische Mängel beim Abruf der digitalen Produkte sind unverzüglich telefonisch oder in Textform zu reklamieren.
2. Für die im Ausland verspätet eintreffenden oder ausbleibenden Zeitungen kann kein Ersatz/keine Entschädigung geleistet werden.
3. Bei der Lieferung der Zeitung per Post hat das Medienunternehmen die ihm obliegende Lieferungsverpflichtung mit der Anlieferung beim Postamt erfüllt. Die Versendungsgefahr geht dann auf den Abonnenten über. Eine Rückerstattung des Bezugspreises ist ausgeschlossen.
4. Das Medienunternehmen haftet in voller gesetzlicher Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Übernahme einer Garantiezusage haftet das Medienunternehmen zudem im Rahmen dieser Garantie.
5. Im Übrigen haftet das Medienunternehmen für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
6. Im Übrigen gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch für die Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Medienunternehmens.
7. Das Medienunternehmen übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
VII. Gewährleistung
1. Das Medienunternehmen übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und Software, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder die durch Verhalten Dritter in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurde. Eine Gewährleistung für den Umfang wird ebenfalls nicht übernommen.
2. Das Medienunternehmen behält sich vor, zu Wartungszwecken vorübergehende Betriebsunterbrechungen vorzunehmen. Diese werden auf der Webseite des ePaper oder unter www.stimme.de angekündigt.
3. Für Inhalte Dritter (z.B. Börsenkurse, Wetter) wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen.
IX. Urheberschutz
1. Das Medienunternehmen erlaubt die Nutzung ihrer Publikation, insbesondere der journalistischen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken. Eine Weitergabe der ePaper oder der Zugangsdaten zu den kostenpflichtigen Webseiten bzw. der APPs und der kostenpflichtigen Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig vom Zweck und Art der Weitergabe.
2. Der Kunde hat das Recht, bezahlte Ausgaben und Archiv- Artikel zum persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen und herunterzuladen. Eine darüberhinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc. und des ePaper inkl. APPs, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranet, ist unzulässig und strafbar.
3. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur kommerziellen Nutzung der journalistischen Inhalte (Wiederveröffentlichungen etc.) sowie übertragbare Nutzungsberechtigungen, Mehrfachnutzungsrechte sowie Nutzungsrechte für Schulen oder Vereine können über die E-Mailadresse archiv@stimme.de oder telefonisch unter 07131/615-392 erworben werden. Rechte zur Erstellung eines elektronischen Pressespiegels können über die Presse-Monitor Deutschland GmbH (PMG) bezogen werden (www.presse-monitor.de).
4. Die bereitgestellte Software darf ausschließlich für eigene private Zwecke verwendet werden. Sie darf nur auf einem Endgerät, welches dem Kunden gehört oder zur Verfügung gestellt wurde sowie unter Berücksichtigung der in den Servicebedingungen des jeweiligen Partner-Stores (zum Beispiel Apple iTunes Store, Google Playstore) enthaltenen Nutzungsbestimmungen verwendet werden.
X. Datenschutz
1. Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Datenschutzrechtes erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung verwendet oder wenn eine Rechtsvorschrift vorliegt und nur in diesem Zusammenhang soweit erforderlich an Dritte weitergegeben. Die Daten können in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung verwendet werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung durch den Kunden können die Daten auch zu Werbezwecken für das Medienunternehmen und seine Tochterunternehmen verarbeitet werden.
2. Eine Weitergabe und Nutzung für fremde Werbezwecke erfolgt nicht. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Kunde jederzeit schriftlich widersprechen, per E-Mail an datenschutz@stimme.de. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Medienunternehmens unter https://stimme-medien.de/datenschutz.
Xl. Datenschutz – Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: stimme.de/datenschutz.
XII. Sonstiges
1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist am Sitz der HEILBRONNER STIMME GmbH & Co. KG.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht und Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt.
4. Die europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Das Medienunternehmen ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Für Anzeigen und Fremdbeilagen
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Medienunternehmens. Für das Medienunternehmen sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch das Medienunternehmen schriftlich widerspricht.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die das Medienunternehmen nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Medienunternehmen zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Medienunternehmens beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Medienunternehmen eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, ob der Auftrag wunschgemäß ausgeführt werden kann. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Medienunternehmen mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
8. Das Medienunternehmen behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Medienunternehmens abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für das Medienunternehmen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für das Medienunternehmen erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung
oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert das Medienunternehmen unverzüglich Ersatz an.
Das Medienunternehmen gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt das Medienunternehmen eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Medienunternehmens für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet das Medienunternehmen darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Das Medienunternehmen berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Das Medienunternehmen behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Wege per E-Mail in Rechnung zu stellen. Für die Frist zur Versendung der Vorabinformationen für Zahlungen des Zahlungspflichtigen/Kunden aus SEPA-Lastschriften wird einvernehmlich zwischen den beiden Parteien vereinbart, dass die Versendung bis auf einen Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift zulässig ist. Lastschriften erfolgen frühestens zwei Tage nach Rechnungsdatum. Erfolgt beim SEPA- Lastschriftverfahren eine Rückbelastung an das Medienunternehmen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Skontobeträge verfallen. Das Medienunternehmen behält sich vor, nur gegen Vorauskasse Anzeigen zu veröffentlichen oder Prospekte zu streuen.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Das Medienunternehmen kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Medienunternehmen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Das Medienunternehmen liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Der Beleg wird grundsätzlich als vollständige Belegnummer geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Medienunternehmens über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel,
wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn das Medienunternehmen dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet das Medienunternehmen für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet das Medienunternehmen zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Medienunternehmen kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Bewahrt das Medienunternehmen die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zu sein, so geschieht dies ebenfalls für maximal drei Monate.
20. Für den Anzeigeauftrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorsieht, der Sitz des Medienunternehmens; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Medienunternehmens vereinbart.